Minijobs
Auch die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) kann ein möglicher Wiedereinstieg in die Arbeitswelt sein.Als geringfügig beschäftigt gelten Sie nach dem Sozialgesetzbuch,
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Wichtig ist zu wissen, dass es sich auch bei den Minijobs um Teilzeitbeschäftigungen handelt, in denen ebenso arbeitsrechtliche Regelungen gelten und anzuwenden sind, z.B. bei Fragen
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Diese sind so gering (z.Zt. 3,29 € pro Monat bei einer 12-monatigen Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von 400,00 € mtl.), dass es fraglich ist, ob ein Minijob langfristig gesehen wirklich die optimale Beschäftigungsart ist.
In Bezug auf die Alterssicherung wäre eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf Dauer sicherlich vorteilhafter.
Um höhere Rentenansprüche aufzubauen, haben Sie als geringfügig Beschäftigte/r aber auch die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und so die Rentenversicherungsbeiträge aufzustocken.
Mit dem Verzicht auf die Versicherungsfreiheit können Sie sich mit niedrigen eigenen Beiträgen vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung sichern.
Zusätzlich können Sie damit Wartezeiten auffüllen (zum Beispiel für einen früheren Rentenbeginn), Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rehabilitation) erwerben und den Versicherungsschutz für die Renten wegen Erwerbsminderung günstig aufrecht erhalten.
Lassen Sie sich dazu vom Versicherungsamt in Ihrem Rathaus, den Versichertenältesten oder den Beratern der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Als Alternative zu einem Minijob könnte auch ein "Midijob" interessant sein, das ist eine "Beschäftigung in der Gleitzone".
In einer sogenannten Gleitzone zwischen 400,01 € und 800,00 € sind die Sozialversicherungsabgaben für Sie als Beschäftigte/r geringer, ab einem Einkommen von 800,01 € sind dann die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Zu den o.g. Themen gibt die Broschüre "Der Minijob - Da ist mehr für Sie drin!" viele Tipps und wertvolle Informationen. Diese Broschüre können Sie hier als PDF-Datei anschauen.